Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratung, Angebote und sonstiger Nebenleistungen der NIC-Solutions IT GmbH erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Die AGB sind jedenfalls integrierter Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit NIC-Solutions IT GmbH geschlossen wird. Der Kunde erklärt, dass ihm die AGB bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

1.2 Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Einer Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit von NIC-Solutions IT GmbH ausdrücklich widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen AGB und nachträgliche Änderungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der NIC-Solutions IT GmbH wirksam. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.

1.4 Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und können bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur schriftlich in Papierform erfolgen. Im sonstigen Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und NIC-Solutions IT GmbH ist die Schriftform auch gegeben, wenn die Kommunikation mit Telefax oder anderen elektronischen Medien (z.B. E-Mail) erfolgt.

2 Angebote, Vertragsabschluss

2.1 Angebote der NIC-Solutions IT GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Angebote oder Bestellungen/Auftragserteilungen des Kunden nimmt NIC-Solutions IT GmbH durch schriftliche Auftragsbestätigung oder unmittelbare Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an. Der Kunde ist an seine Bestellung/Auftragserteilung vier Wochen gebunden. Der Fristenlauf beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Angebots oder der Bestellung/des Auftrages bei NIC Solutions GmbH.

2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. enthaltenen Angaben, insbesondere Normen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstige Eigenschaften oder erläuternde Hinweise (z.B. „geeignet für“), sind unverbindlich, soweit sie nicht als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften Vertragsinhalt werden.

3 Liefer-/Leistungsfristen und Termine

3.1 Fristen und/oder Termine, innerhalb der eine Lieferung/Leistung zu erbringen ist, sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Einzelvertrag zu vereinbaren. Liefer-/Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

3.2 Leistungshindernisse, die NIC-Solutions IT GmbH nicht zu vertreten hat und auf vorübergehende, nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, berechtigen NIC Solutions GmbH, die Lieferungen/Leistungen und/oder vereinbarten Fertigstellungstermine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Derartige Leistungshindernisse stellen z.B. ein nicht vorhersehbares Ausbleiben von Lieferungen/Leistungen durch Lieferanten, Fälle höherer Gewalt sowie währungs- oder handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen, von NIC-Solutions IT GmbH nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderungen der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände dar, welche, ohne von NIC-Solutions IT GmbH verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei NIC-Solutions IT GmbH selbst oder einem ihrer Lieferanten/ Subunternehmer eintreten.

3.3 Kann NIC-Solutions IT GmbH eine Lieferung/Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbringen, ist NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, vom Vertrag und in diesem Zusammenhang zusätzlich beauftragten Lieferungen/ Leistungen zurückzutreten, wenn der Kunde eine ihm von NIC-Solutions IT GmbH gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde NIC-Solutions IT GmbH alle Kosten für bereits erfüllte Lieferungen/Leistungen sowie entgangenen Gewinn zu ersetzen, höchstens jedoch das für die Erbringung der insgesamt bestellten/beauftragten Lieferung/Leistung vereinbarte Entgelt. Als Übergabestichtag gilt die Zustellung der Rücktrittserklärung an den Kunden.

3.4 Der Kunde kann die Aufhebung des Vertrages wegen von NIC-Solutions IT GmbH zu vertretendem Liefer-/Leistungsverzuges nur für solche Liefer- und Leistungsteile begehren, die noch nicht erbracht sind. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen/-leistungen für den Kunden unverwendbar sind, ist er auch insoweit zur Vertragsaufhebung berechtigt.   Für allfällige Schadenersatzansprüche gilt § 15.

4 Lieferpflichten, Leistungsumfang

4.1 Der Umfang der vertraglichen Lieferungen/Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und/oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Allgemein gilt für

4.2 Datenverarbeitungsleistungen:

4.2.1 NIC-Solutions IT GmbH unterstützt den Kunden bei der Beratung und Konzepterstellung, Projektvorbereitung und dem Projektmanagement sowie im Rahmen von Software-Support bei der Durchführung von Arbeiten, die vom Kunden definiert werden (z.B., Programm- und Anwendungsentwicklung, Systemuntersuchung, Systemanalyse und Systementwicklung, Organisationskonzepte udgl). Von NIC-Solutions IT GmbH konkret zu erbringende Dienstleistungen sind schriftlich zu vereinbaren.

4.2.2 Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, erfüllt NIC-Solutions IT GmbH nur dann einen Werkauftrag, wenn der Kunde diesen ausdrücklich und schriftlich erteilt hat. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

4.2.3 Arbeitet der Kunde bereits auf einer zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb, trägt er die ausschließliche Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten.

4.2.4 Der Kunde hat bei Durchführung eines DV-Projektes eine Kontaktperson (Projektleiter) bekanntzugeben, die über ausreichende Kompetenzen zur Entscheidung in Detail- und Abwicklungsfragen sowie zur Koordination des DV-Projektes beim Kunden verfügt.  Diese Kontaktperson kann für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen, Anordnungen oder Verfügungen gegenüber NIC-Solutions IT GmbH  treffen.

4.2.5 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Kunde entweder NIC-Solutions IT GmbH zur Verfügung stellt oder die NIC-Solutions IT GmbH gegen Kostenberechnung aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Information ausarbeiten wird. Eine Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen.

4.2.6 Geringfügige Änderungen einer Vorgabe (z.B. Zielvorgabe, Vorstudie, Pflichtenheft, einzelne Software-Funktionen) können, in Abweichung von Punkt 1.3, durch Absprache zwischen dem Kunden und NIC-Solutions IT GmbH festgelegt werden. Größere Änderungen, deren Implementierung entweder den Arbeitsumfang von zwei Mann-Tagen übersteigt oder die Funktionalität der Software einschränkt, sind jedoch vor deren Durchführung schriftlich zu vereinbaren.

4.3 Serviceleistungen:

4.3.1 NIC-Solutions IT GmbH erbringt ihre Serviceleistungen im Rahmen des mit dem Kunden im Servicevertrag näher konkretisierten und abschließend geregelten Leistungsumfanges. Eine Garantie, dass die EDV-Anlage des Kunden ununterbrochen in Betriebsbereitschaft bleibt, ist vom Servicevertrag jedenfalls nicht umfaßt.

4.3.2 Serviceleistungen der NIC Solutions GmbH, die durch den im Servicevertrag festgelegten Leistungsumfang nicht gedeckt sind, werden gesondert, nach den allgemein gültigen Tarifen und Preisen der NIC-Solutions IT GmbH verrechnet. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt das insbesondere für

  • Serviceleistungen ausserhalb der vertraglich festgelegten Servicezeiten,
  • Leistungen für im Servicevertrag nicht erfasste Geräte und/oder Zubehör sowie Änderungen, Anbauten oder sonstige Einrichtungen bei der EDV-Anlage des Kunden,
  • Störungsbeseitigungen, die auf Bedienungsfehler, unsachgemäße Behandlung, technische Eingriffe durch den Kunden oder Dritte oder äussere, nicht von NIC-Solutions IT GmbH zu vertretende Einflüsse, insbesondere auf höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, Feuer, Wasser u.ä.) oder Vandalismus, Einbruch, Diebstahl beruhen sowie Serviceeinsätze wegen Falschmeldungen des Kunden,
  • Datensicherung und -rücksicherung,
  • Entfernung von Computerviren und notwendige Zusatzleistungen,
  • Kosten von Verschleißteilen (z.B. Druckköpfe) und Verbrauchsmaterialien (wie Papier, Farbbänder, Toner, Reinigungsmittel und Datenträger) und
  • elektrische Arbeiten ausserhalb der EDV-Anlage oder einzelner Geräte des Kunden.

4.3.3 Grundvoraussetzung für sämtliche Leistungspflichten der NIC-Solutions IT GmbH im Rahmen des Servicevertrages mit dem Kunden ist, dass sich die EDV-Anlage des Kunden bei Vertragsabschluss in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand befindet. NIC-Solutions IT GmbH ist deshalb vor Abschluss des Servicevertrages berechtigt, die EDV-Anlage eingehend zu überprüfen. Stellt sich heraus, dass Hard-und/oder Software-Komponenten der EDV-Anlage erst instandgesetzt oder in technisch einwandfreien Zustand gebracht werden müssen, wird NIC-Solutions IT GmbH den Kunden umgehend darüber informieren. Die vom Kunden allenfalls beauftragten Reparaturleistungen werden von NIC-Solutions IT GmbH gesondert verrechnet. Stellt sich nach Abschluß des Servicevertrages heraus, daß die EDV-Anlage des Kunden sich nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand befindet, ist NIC-Solutions IT GmbH  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat NIC-Solutions IT GmbH  alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Aufwendungen zu ersetzen.

4.3.4 Der Kunde kann die im Servicevertrag festgelegten Serviceleistungen an Werktagen während der Geschäftszeiten von NIC Solutions GmbH, und zwar Montag bis Freitag von 9.00 – 17.00 Uhr telefonisch, fernschriftlich (Telefax) oder per E-Mail anfordern. NIC-Solutions IT GmbH hat außerhalb dieser Zeiten Serviceleistungen nur dann zu erbringen, wenn dies als Sonderleistung im Servicevertrag ausdrücklich geregelt wird.

4.4 NIC-Solutions IT GmbH ist berechtigt, Aufträge in Teillieferungen/-sendungen oder Teilleistungen zu erfüllen.

5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde wird bestmöglich dafür sorgen, dass NIC-Solutions IT GmbH ihre vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistungen ordnungsgemäß erfüllen kann. Der Kunde wird insbesondere alle notwendigen Aufstellungsvoraussetzungen schaffen und – sofern nicht vertraglich anders geregelt – alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Genehmigungen, Konzessionen/Berechtigungen oder privatrechtlichen Zustimmungen und Nutzungsrechte Dritter so zeitgerecht und auf seine Kosten einholen, dass sie für die Erfüllung der Liefer-/Leistungspflichten der NIC-Solutions IT GmbH rechtzeitig vorliegen. Der Kunde wird NIC-Solutions IT GmbH auch alle von ihm bereitzustellenden Ressourcen im jeweils erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen und vorsehen, dass NIC-Solutions IT GmbH mit ihm alle Fragen zur Durchführung des Vertrages oder der Koordination des Projektes jederzeit erörtern kann. Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

5.2 Zur Unterstützung der Serviceleistungen der NIC-Solutions IT GmbH wird der Kunde insbesondere

  • für die Hardware-Komponenten seiner EDV-Anlage erforderliche Aufstellungsvoraussetzungen genauestens einhalten,
  • ausschließlich Zubehör verwenden, welches den Herstellerspezifikationen der EDV-Anlage entspricht,
  • seine Mitarbeiter laufend schulen, um Serviceeinsätze auszuschließen, die lediglich auf der Verwendung falschen Zubehörs oder Bedienungsfehler beruhen,
  • Vorkehrungen treffen, die eine rasche Fehlereingrenzung ermöglichen, z.B. eigenständige Fehleranalysen mittels Diagnoseprogrammen durchführen, Hard- und Software-Komponenten sowie Fehlerbeschreibungen aufgrund von Check-Listen erfassen,
  • geeignete Sicherheitsvorkehrungen zur Wiederherstellung seiner Daten treffen, insbesonderelle seine Daten regelmäßig sichern,
  • NIC-Solutions IT GmbH für die Erbringung der Serviceleistungen uneingeschränkten und sicheren Zutritt zu sämtlichen Räumlichkeiten, in denen sich Hard- und Software-Komponenten der EDV-Anlage befinden, gewähren,
  • einen in seinem Betrieb mit der EDV-Anlage bestens vertrauten Mitarbeiter für die Dauer der Servicetätigkeiten durch NIC-Solutions IT GmbH bereitstellen, der NIC-Solutions IT GmbH Auskünfte zur raschen Fehlereingrenzung erteilen  sowie im Fall eines Fernservices einen funktionsfähigen Telefon- oder Datennetzanschluss zur Verfügung stellen und auf einem Bildschirm die Serviceaktionen der NIC-Solutions IT GmbH verfolgen und nötigenfalls abbrechen kann
  • NIC-Solutions IT GmbH Dokumentationsmaterial sowie aktuelle Installationsdisketten für die verwendete Software zur Verfügung stellen sowie
  • NIC-Solutions IT GmbH entsprechenden Raum für die Lagerung von Ersatzteilen, Handbücher u.ä. zuteilen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Arbeiten an den von einem Servicevertrag erfassten Geräten und Bestandteilen seiner EDV-Anlage ausschließlich von NIC-Solutions IT GmbH durchführen zu lassen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung sämtliche Gewährleistungspflichten und allfällige Garantiezusagen der NIC-Solutions IT GmbH erlöschen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seine Beitragspflichten im Rahmen des Servicevertrages verletzt.

5.4 Der Kunde hat die Geheimhaltung der vertraulichen Daten/Informationen über seine EDV-Anlage, insbesondere Zugangskennungen, Codes, Kennworte und sonstige Teilnehmerdaten eigenverantwortlich sicherzustellen. Sofern derartige Informationen auf Festplatten abgespeichert sind, erfolgt dies ausschließlich in angemessen verschlüsselter Form.

5.5 Der Kunde wird von NIC-Solutions IT GmbH gelieferte/bereitgestellte Geräte und Einrichtungen sowie ihm gegenüber erbrachte Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nutzen und halten. Insbesondere wird er alle einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften (z.B. Telekommunikationsgesetz, TKG 2003, BGBl I 70/2003; Datenschutzgesetz, DSG 2000, BGBl I 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung) sowie bestehende Lizenzbeschränkungen einhalten. Der Kunde verwendet die Leistungen der NIC-Solutions IT GmbH keinesfalls missbräuchlich. In jedem Fall ist der Kunde für Inhalte, die er über Einrichtungen der NIC-Solutions IT GmbH übermittelt, selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass sich ein Dritter über den Kunden Zugang zu Einrichtungen der NIC-Solutions IT GmbH verschafft.

6 Gefahrtragung und Versendung

6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald eine Lieferung das Lager der NIC-Solutions IT GmbH bei Abholung verlassen hat oder eine Werkleistung als angenommen gilt (Punkt 10.), ansonsten bei Versendung mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch dann, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten von NIC-Solutions IT GmbH übernommen werden. Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt immer auf Gefahr des Kunden. Bei Serviceleistungen der NIC-Solutions IT GmbH die keine Vor-Ort-Unterstützung am Standort der EDV-Anlage des Kunden vorsehen, trägt der Kunde die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Komponenten seiner EDV-Anlage während der Zeit, in der sich diese auf dem Weg zu oder von einer Geschäftsstelle der NIC-Solutions IT GmbH befinden.

6.2 Ist eine Lieferung bei NIC-Solutions IT GmbH versandbereit und verzögert sich deren Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.3 Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Kunden.

6.4 Mietet der Kunde von NIC-Solutions IT GmbH bereitgestellte Geräte und/oder Einrichtungen, haftet er ab Lieferung für Beschädigungen und Verlust, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, ausser der Schaden wurde durch NIC-Solutions IT GmbH oder ihre Beauftragten verursacht. Die Verpflichtung zur vereinbarten Entgeltzahlung wird auch bei gänzlichem Untergang gemieteter Gegenstände nicht aufgehoben, wenn NIC-Solutions IT GmbH binnen angemessener Frist einer Wiederherstellung vornimmt. Die Kosten für die Wiederherstellung hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat NIC-Solutions IT GmbH über jede Verschlechterung oder Gefahr für ihre Gegenstände und/oder ihr Eigentumsrecht unverzüglich zu verständigen, insbesondere bei Eingriffen Dritter oder behördlichen Verfügungen (z.B. Pfändungen oder sonstigen Belastungen). Kosten der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung des lastenfreien Eigentumsrechtes der NIC-Solutions IT GmbH werden dem Kunden verrechnet.

7 Preise, Entgelt, Spesen, Gebühren und Abgaben

7.1 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich ohne jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und/oder anderen anfallenden Steuern.

7.2 Warenpreise gelten ab Lager. Versandkosten (z.B. Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll) gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

7.3 NIC-Solutions IT GmbH kann periodisch verrechenbare Entgelte und solche, die nach Aufwand berechnet werden, unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände nach beliebigem Ermessen ändern. Die Änderung wird mit schriftlicher Benachrichtigung des Kunden wirksam.

7.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ein Service-Entgelt jährlich, jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu entrichten. Beginnt der Vertrag während eines Kalenderjahres wird das Service-Entgelt anteilig bis zum Ende des ersten Kalenderjahres verrechnet.

7.5 Mit dem Service-Entgelt sind lediglich die vertragsgegenständlichen Leistungen, nicht aber zusätzliche Leistungen (vgl. Punkt 4.3.2) abgegolten.

7.6 Ein als Festpreis festgelegtes Service-Entgelt ist wertgesichert. Als Wertmesser gilt der vom österreichischen statistischen Zentralamt verlautbarte Index der Verbraucherpreise 1996, und zwar für jenes Monat (Basismonat), in dem der Servicevertrag abgeschlossen wurde. Der Fixpreis erhöht sich im gleichen Hundertsatz, in dem sich der Index der Verbraucherpreise zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit des Service-Entgeltes gegenüber dem für den Basismonat verlautbarten Index erhöht hat. Für den Fall, dass der Verbraucherpreis-Index 1996 nicht mehr verlautbart wird, tritt an seine Stelle als Grundlage künftiger Wertsicherungen ein Index, der diesem nachfolgt oder am ehesten entspricht.

7.7 Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

7.8 Der Kunde trägt sämtliche Abgaben und Gebühren (z.B. Rechtsgeschäftsgebühren), die im Rahmen der beauftragten Leistungserbringung anfallen, und hält dafür NIC-Solutions IT GmbH schad- und klaglos.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen der NIC-Solutions IT GmbH sind bei Erhalt fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen spesen- und abzugsfrei netto Kassa zahlbar.

8.2 Im Fall einer Skontovereinbarung mit dem Kunden ist ein Skontoabzug auf verrechnete Gutschriftsbeträge nicht zulässig.

8.3 Überweisungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf einem Konto der NIC-Solutions IT GmbH als eingegangen und werden auf die älteste offene Forderung und zwar zuerst auf Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und dann auf das Kapital angerechnet. Zahlungswidmungen sind unwirksam.

8.4 Vereinbarte Zahlungsbedingungen gelten immer nur für ein Auftragsgeschäft des Kunden.

8.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem 12-Monats-EURIBOR zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, in diesem Fall die Betreibungskosten des Kreditschutzverbands von 1870 oder eines anderen Inkassoinstitutes sowie alle weiteren Rechtsverfolgungskosten (einschließlich Rechtsanwaltskosten) zu vergüten. Bei mehr als vierwöchigem Zahlungsverzug einer Rechnung ist NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, alle bei Vertragsabschluss gewährten Begünstigungen nachzuverrechnen. Überdies werden, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, alle sonstigen offenen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig und/oder tritt bei allfällig vereinbarten Ratenzahlungen Terminverlust ein.

8.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen Forderungen der NIC-Solutions IT GmbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8.7 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen; einschränkende Widmungen sind unwirksam. Durch Entgegennahme eines Wechsels/Schecks tritt keine Stundung der Forderung aus dem Grundgeschäft ein. Diskont- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Gutschriften über einen Wechsel/Scheck erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem NIC-Solutions IT GmbH über den Gegenwert verfügen kann. NIC-Solutions IT GmbH übernimmt keine Haftung für eine/n rechtzeitige/n Vorlage, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels/Schecks im Fall seiner Nichteinlösung.

8.8 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern, sodass die Zahlung des für NIC-Solutions IT GmbH vereinbarten Entgelts gefährdet erscheint oder wird gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingebracht, ist NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen sowie weitere Aufträge des Kunden nur gegen Vorauszahlung auszuführen und bei Zahlungsverzug unter Setzung einer Nachfrist von fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

8.9 Sollte der Kunde mit einer von ihm zu erfüllenden Vertragspflicht, die Voraussetzung für die Erfüllung einer Leistung der NIC-Solutions IT GmbH ist, in Verzug kommen und diesen Verzug auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist heilen, wird NIC Solutions GmbH, unbeschadet ihrer Ansprüche auf Ersatz eventueller Schäden und Mehrkosten, hinsichtlich dieser (vorübergehend) nicht erfüllbaren Leistung so gestellt, als ob NIC-Solutions IT GmbH diese bereits ordnungsgemäß erfüllt hat und ist zu deren sofortigen Verrechnung und Fälligstellung berechtigt. Sobald das Leistungshindernis beseitigt ist, wird NIC-Solutions IT GmbH ihre Vertragsleistung nachholen, wobei eventuelle Mehraufwendungen zusätzlich zu vergüten sind.

8.10 NIC-Solutions IT GmbH ist berechtigt, falls der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, die Vertragsleistung einzustellen, Liefergegenstände zurückzunehmen und gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu diesem Zweck zu betreten, um diese Waren wegzunehmen. Ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung der NIC-Solutions IT GmbH gilt die Leistungseinstellung und/oder Rücknahme ihrer Waren nicht als Rücktritt vom Vertrag. NIC-Solutions IT GmbH wird ihre Leistungspflichten wieder erfüllen, sobald die Gründe für die Einstellung und/oder Rücknahme entfallen sind. Eine Einstellung von Leistungen entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

9 Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt des Nutzungsrechts

9.1 Die von NIC-Solutions IT GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren in ihrem Eigentum. Auch die Nutzungsrechte an gelieferter Software werden nur unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung der NIC-Solutions IT GmbH berechtigt, die Ware bzw die Software weiterzuveräußern, zu be- bzw verarbeiten oder zu vermengen. Ausgenommen sind nur jene Fälle, in denen die Waren mit Kenntnis der NIC-Solutions IT GmbH im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes des Kunden zu diesen Verwertungen bestimmt sind. Hinsichtlich Software erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehalts der Lizenz durch NIC Solutions GmbH. Sämtliche vom Kunden allenfalls hergestellte Programmkopien müssen ohne weiteren Verzug gelöscht werden. NIC-Solutions IT GmbH ist berechtigt, Vorbehaltsware bzw. vorbehaltene Lizenzen bei Verzug des Kunden zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt noch kein Rücktritt vom Vertrag. NIC-Solutions IT GmbH ist aber wahlweise berechtigt, unter den Voraussetzungen des Punkts 8.10 vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware bzw. die vorbehaltenen Lizenzen zur Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verwerten.

9.2 Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm allenfalls aus der, wenn auch unzulässigen, Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermengung oder anderen Verwertung der Ware zustehenden Forderungen und Rechte und alle Ansprüche wegen Beschädigung oder Benützung der Sache an NIC-Solutions IT GmbH ab. Der Kunde bleibt hingegen zur Einziehung dieser Forderungen auch nach Abtretung berechtigt, er hat jedoch die Abtretung in seinen Büchern anzumerken, seinen Schuldner auf diese hinzuweisen sowie NIC-Solutions IT GmbH über Aufforderung alle Informationen über den Verkauf der von ihr gelieferten Ware zu geben und ihr seine Schuldner zu benennen. Eingezogene Beträge hat der Kunde unverzüglich an NIC-Solutions IT GmbH abzuführen und bis dahin sorgfältig getrennt und kostenlos im Namen der NIC-Solutions IT GmbH zu verwahren. NIC-Solutions IT GmbH kann die Verkaufs-/Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, und die Ausfolgung der Ware verlangen.

9.3 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen dürfen die Ware bzw allenfalls eingeräumte Nutzungsrechte auch nicht verpfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet werden. Der Kunde hat NIC-Solutions IT GmbH von jeder Pfändung, sonstigen Belastung oder Verschlechterung der Ware oder der abgetretenen Forderungen unverzüglich zu verständigen sowie alle Waren auf seine Kosten gegen übliche Risken (insbesondere Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden) ausreichend zu versichern und die entsprechenden Versicherungen NIC-Solutions IT GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Auch bei Auflösung des Vertrages haftet der Kunde für den zufälligen Untergang der Ware.

9.4 Tauscht NIC-Solutions IT GmbH im Zuge von Mängelbehebungs-/Reparaturarbeiten Ersatzteile aus, gehen die bei der EDV-Anlage des Kunden ausgetauschten Teile in das Eigentum der NIC-Solutions IT GmbH über. Der Kunde haftet NIC-Solutions IT GmbH dafür, dass Rechte Dritter diesem Austausch unter Eigentumsübertragung nicht entgegenstehen.

10 Abnahme

10.1 Der Kunde wird, sobald NIC-Solutions IT GmbH die Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Gesamt- oder Teillieferung/-leistung erklärt und diese zur Abnahme bereit gestellt hat, unverzüglich eine Abnahme zur Feststellung der Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung durchführen. Werden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, die den Wert oder die Tauglichkeit des Leistungsgegenstandes zu dem gewöhnlichen oder vertraglich zugesagten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern, hat der Kunde die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Etwaige kleinere Mängel sind in einer separaten Mängelliste aufzuführen und kurzfristig durch NIC-Solutions IT GmbH zu beseitigen. Sollte eine Abnahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige beim Kunden erfolgen, gilt die Mangelfreiheit der abzunehmenden Lieferung/Leistung der NIC-Solutions IT GmbH als unwiderruflich bestätigt.

10.2 Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, hat NIC-Solutions IT GmbH diese innerhalb angemessener Frist unentgeltlich zu beseitigen. Danach ist die betreffende Leistung vom Kunden abzunehmen, soweit nicht angesichts der Art der Mängel zuvor bereits eine Abnahme zu erfolgen hatte. Mängel, die auf vom Kunden vorgegebenen Angaben, Daten etc. beruhen oder auf unrichtige bzw. unzureichende Informationen oder Beistellungen des Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

11 Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.

11.2 Alle Mängel sind unverzüglich unter Angabe der möglichen Ursachen NIC-Solutions IT GmbH schriftlich anzuzeigen. Nach Durchführung der Abnahme des Liefer-/Leistungsgegenstandes durch den Kunden (vgl Punkt 10) ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.

11.3 Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge wird NIC-Solutions IT GmbH Mängel innerhalb angemessener Frist während ihren Betriebszeiten (Montag – Freitag 9 Uhr bis 17 Uhr) nach ihrer Wahl nachbessern oder den beanstandeten Gegenstand zurücknehmen und an seiner Stelle mangelfreie Ware frei Verwendungsstelle liefern. Der Kunde hat NIC-Solutions IT GmbH alle zur Untersuchung und/oder Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind von diesem allenfalls notwendige Arbeitskräfte unentgeltlich beizustellen. Alle NIC-Solutions IT GmbH im Zusammenhang mit einer unberechtigten Mängelrüge entstehenden Kosten sind unverzüglich durch den Kunden zu erstatten.

11.4 NIC-Solutions IT GmbH kann sich von Gewährleistungsansprüchen des Kunden befreien, indem NIC-Solutions IT GmbH dem Kunden ihre Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen den Vorlieferanten oder Hersteller abtritt. Für die Richtigkeit oder Einbringlichkeit derartiger Ansprüche trifft NIC-Solutions IT GmbH keine Haftung.

11.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf nicht von NIC-Solutions IT GmbH bewirkte Anordnungen oder Montagen, ungenügende Einrichtung oder Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, auf höhere Gewalt, allfällige Software-Release-Wechsel oder neue Hardware-Einrichtungen, funktionsstörende Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung oder Klimatisierung) oder auf Transportschäden zurückzuführen sind.

12 Annahmeverzug, Rücknahme

12.1 NIC-Solutions IT GmbH ist bei Annahmeverzug des Kunden mit Warenlieferungen berechtigt, die Ware für den Kunden auf seine Kosten zu verwahren und frühestens 14 Tage nach dessen Verständigung von der Verwahrung freihändig nicht unter der Hälfte des Schätzwertes unter Anrechnung auf den Kaufpreis sowie der Lager- und Verwertungskosten zu verkaufen.

12.2 Außer bei gewährleistungsrechtlicher Wandlung dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung der NIC-Solutions IT GmbH zurückgesandt werden. Rechnungsnummer und –datum müssen dabei angegeben sein. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

12.3 Nicht vereinbarte Warenrücksendungen werden von NIC-Solutions IT GmbH nicht angenommen und gehen auf Kosten und Gefahr des Absenders zurück. NIC-Solutions IT GmbH ist jedoch berechtigt, rückgesendete Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden aufzubewahren.

12.4 Für jede Verwahrung von Ware durch NIC-Solutions IT GmbH für den Kunden gelten subsidiär die Allgemeinen Österreichischen Speditionsbedingungen (AÖSp) und die jeweils geltenden Tarife der österreichischen Spediteure.

13 Immaterialgüterrechte, Absicherung

13.1 Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, ist der Kunde zur bestimmungsgemäßen Nutzung der von NIC-Solutions IT GmbH gelieferten Software im Sitzstaat des Kunden (bzw Wohnsitzstaat bei natürlichen Personen) auf den allenfalls vertraglich näher bestimmten Systemen berechtigt. Der Kunde erhält insofern ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht (einfache Werknutzungsbewilligung) an der Software.

13.2 Unbeschadet der §§ 40d und 40e UrhG ist es dem Kunden ist untersagt, Teile der Software in gedruckter oder anderer nicht maschinenlesbarer Form (z.B. Mikro-Fiche) zu vervielfältigen sowie eine Disassemblierung, Dekompilierung oder andere Maßnahmen durchzuführen, um an den Quellcode zu gelangen.

13.4 Der Kunde wird angemessene Vorkehrungen und Weisungen an alle Personen treffen, die Zugang zum Leistungsgegenstand der NIC-Solutions IT GmbH haben, um die vertrauliche Behandlung des Leistungsgegenstandes sicherzustellen. Sollten während der Auftragsabwicklung aus der Zusammenarbeit der NIC-Solutions IT GmbH mit dem Kunden Ergebnisse, verwertbare Ideen oder ähnliches entstehen, welche Gegenstand eines Patents oder Gebrauchsmusters, eines urheberrechtlich schützbaren Werks, Designs oder sonst immaterialgüterrechtlich schützbaren Werks sein können oder sonst gewerblich verwertbar sind, ist NIC-Solutions IT GmbH unwiderruflich zur zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten sowie von Zustimmungen unabhängigen Nutzung und Verwertung dieser Ergebnisse bzw Ideen sowie des damit zusammenhängenden Know-How berechtigt.

13.5 NIC-Solutions IT GmbH bleiben an allen Kopien, Auszügen, Verbesserungen und anderen Bearbeitungen von Software oder deren Bestandteilen sämtliche Rechte vorbehalten. Kopien dürfen ohne Zustimmung der NIC-Solutions IT GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden. Als Dritte gelten auch andere Kunden der NIC Solutions GmbH, nicht jedoch die Mitarbeiter des Kunden oder der NIC-Solutions IT GmbH sowie Personen, die den Leistungsgegenstand vertragskonform nutzen. Der Kunde wird über Anzahl und Aufbewahrung aller Kopien (auch solcher gemäß §§ 40d und 40e UrhG) Aufzeichnungen führen. NIC-Solutions IT GmbH hat das Recht, Kopien dieser Aufzeichnungen auf ihre Kosten anfertigen zu lassen. Vor jeder Weitergabe von Datenträgern wird der Kunde sicherstellen, dass sich keine Teile des Leistungsgegenstandes auf dem Datenträger befinden.

13.6 Für jede unbefugte Weitergabe des Leistungsgegenstandes oder einzelner Komponenten desselben wird der Kunde eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe eines dreifachen Einmal-Entgeltes oder einer zehnfachen Jahreslizenz für die jeweils betroffene Komponente an NIC-Solutions IT GmbH entrichten.

14 Schulung

14.1 NIC-Solutions IT GmbH wird das Personal des Kunden auf Anfrage und gegen gesonderte Rechnung in der Bedienung von Datenverarbeitungs-Systemen und/oder Software-Programmen schulen. Für die Auswahl geeigneter Mitarbeiter für Datenverarbeitungs-Schulungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

14.2 NIC-Solutions IT GmbH übernimmt für Schulungsleistungen weder Gewähr für ein bestimmtes Ausbildungsergebnis noch eine Haftung, falls durch mangelhafte Ausbildung des Bedienungspersonals Datenverarbeitungs-Probleme verursacht werden.

15 Schadenersatz

15.1 NIC-Solutions IT GmbH haftet für von ihr oder einem ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsenverluste, Vermögensschäden, unterbrechungslosen Zugang zu angebotenen Diensten, jederzeitige Herstellbarkeit gewünschter Verbindungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie Verlust und Beschädigung von (aufgezeichneten) Daten, sonstigem Datenmaterial sowie Software-Zerstörung, ist ausgeschlossen. NIC-Solutions IT GmbH haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen (z.B. Verstümmelungen, Auslassungen oder Verzögerungen) ergeben können und übernimmt auch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Daten.

15.2 Die Höhe aller Schadenersatzansprüche des Kunden im Fall mangelhaft gelieferter Waren ist auf jene Beträge beschränkt, die NIC-Solutions IT GmbH von Dritten ersetzt erhält. Die Ersatzpflicht der NIC-Solutions IT GmbH ist jedenfalls für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem Kunden mit EURO 20.000,00, gegenüber der Gesamtheit allfälliger Geschädigter sowie insgesamt pro Kalenderjahr mit EURO 100.000,00 begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten oder des Kunden anteilsmäßig. NIC-Solutions IT GmbH trifft keine Beweispflicht, dass die Haftungsvoraussetzungen für grobe Fahrlässigkeit fehlen. Bei Verletzung oder Tötung einer Person haftet NIC-Solutions IT GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit und unbeschränkt.

15.3 NIC-Solutions IT GmbH haftet für verschuldensunabhängige Ersatzansprüche allenfalls nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG, BGBl 1988/99 idgF). Außerhalb des Anwendungsbereiches des PHG sind Ansprüche gegen NIC-Solutions IT GmbH aus dem Titel einer verschuldensunabhängigen Haftung ausgeschlossen.

15.4 NIC-Solutions IT GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine allenfalls erforderliche aber nicht erteilte behördliche Bewilligung, Genehmigung, Konzession/Berechtigung oder Zustimmung von Dritten entstehen.

15.5 Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen NIC-Solutions IT GmbH sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

15.6 Mehrere Kunden haften NIC-Solutions IT GmbH zur ungeteilten Hand.

16 Beendigung von Verträgen

16.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit den Kunden geschlossenen Vertrag. Befristete Verträge können vor Ablauf der vereinbarten Dauer nicht gekündigt werden. Wird nach Ablauf der Vertragsdauer die vereinbarte Leistung von NIC-Solutions IT GmbH weiter angeboten und vom Kunden weiter angenommen, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

16.2 Soweit nicht anders vereinbart, können unbefristet geschlossene Verträge schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils zum Letzten eines Kalenderjahres, gekündigt werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. NIC-Solutions IT GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis auch nur für einzelne Leistungsgegenstände gegenüber dem Kunden aufzukündigen. Im Fall eines mit NIC-Solutions IT GmbH geschlossenen Dauerschuldverhältnisses verzichtet der Kunde auf die Erklärung einer ordentlichen Kündigung bis zum Ablauf des zweiten auf den Abschluss dieses Vertrages folgenden Kalenderjahres.

16.3 Die Vertragsparteien sind unbeschadet ihres Rechtes auf ordentliche Kündigung zur fristlosen Auflösung des Vertrages berechtigt, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Vertragspartei unzumutbar machen. Als wichtige Gründen gelten insbesondere

  • der Verzug einer Vertragspartei mit vertraglich geschuldeten Leistungen, trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung,
  • die Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Leistung, z.B. wenn Leistungen der NIC-Solutions IT GmbH in Ermangelung von Ersatzteilen oder im Fall des Lieferverzuges eines Lieferanten, der Betriebseinstellung, technischer Überalterung einer schadhaften EDV-Anlage oder eines Gerätes etc., unmöglich werden oder
  • im Fall der Handlungsunfähigkeit oder nur erheblich eingeschränkter Handelsfähigkeit einer Vertragspartei, insbesondere wegen Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens, der Abweisung eines Antrages auf Konkurs- oder Ausgleichseröffnung mangels Masse.

Kommt es innerhalb eines befristeten Dauerschuldverhältnisses zu einer fristlosen Auflösung durch NIC Solutions GmbH, ist für den Zeitraum bis zum Ablauf der regulären Vertragsdauer oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin das vertraglich vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Bei sofortiger Auflösung eines Vertrages aus wichtigem Grund werden sämtliche offenen Forderungen der NIC-Solutions IT GmbH gegen den Kunden binnen zehn Tagen fällig.

17 Loyalität, Konkurrenzschutz

17.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung – auch über Dritte – von Mitarbeitern der anderen Vertragspartei während der Dauer und bis zwölf (12) Monate nach Beendigung dieses Vertrages unterlassen.

17.2 Verletzt eine Vertragspartei diese Unterlassungspflichten, hat sie eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe des vom abgeworbenen Mitarbeiter zuletzt bezogenen Brutto-Jahresgehaltes an die andere Vertragspartei zu zahlen.

17.3 Der Kunde wird das im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit NIC-Solutions IT GmbH erworbene Know-How nicht zu deren direkten Konkurrenzierung verwenden und verpflichtet sich, im Fall des Verstoßes gegen diese Regelung eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe des fünffachen Gesamtauftragswertes und bei Serviceleistungen des fünffachen letzten jährlichen Service-Entgeltes an NIC-Solutions IT GmbH zu zahlen.

18 Referenz

18.1 Der Kunde erklärt sich einverstanden, von NIC-Solutions IT GmbH in Werbe- und sonstigen Unterlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, als Referenz genannt zu werden.

19 Sonstiges

19.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der NIC-Solutions IT GmbH ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Wien, sowie für sämtliche Zahlungen an NIC-Solutions IT GmbH Wien.

19.2 Sämtliche vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten gehen auf Seiten des Kunden auf allfällige Rechtsnachfolger über. Der Kunde verpflichtet sich zu deren ausdrücklichen Überbindung und einer Mitüberbindung dieser Rechtsnachfolgeklausel. NIC-Solutions IT GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis vollinhaltlich an andere Unternehmen im Konzern zu übertragen. NIC-Solutions IT GmbH wird dem Kunden schriftlich eine Vertragsübergabe mitteilen. Dem Kunden erwächst kein Kündigungsrecht, sofern das übernehmende Unternehmen in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. NIC-Solutions IT GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen.

19.3 Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift (Sitzverlegung), seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle, Bank- oder Kreditkartenverbindung, etwaiger Einziehungsaufträge sowie seiner UID-Nummer sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monates ab der Änderung NIC-Solutions IT GmbH schriftlich anzuzeigen.

19.4 Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Postaufgabe. Gibt der Kunde Änderungen gemäß Punkt 19.4 nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der NIC Solutions GmbH, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der NIC-Solutions IT GmbH gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Zahlstelle gesandt wurden.

19.5 Dem Kunden ist untersagt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung der NIC-Solutions IT GmbH abzutreten.

19.6 Allfällige mit dem Abschluss dieses Vertrages anfallende Steuern und Gebühren trägt der Kunde und hält dafür NIC-Solutions IT GmbH schad- und klaglos.

19.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Wiederausfuhr von DV-Komponenten gesetzlichen oder behördlichen Beschränkungen unterliegen kann. Der Kunde hat deren Einhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen und hält hierfür NIC-Solutions IT GmbH schad- und klaglos.

19.8 Für die vertragliche Beziehung der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, BGBl 1988/96) und sämtliche Bestimmungen des österreichischen Rechts, die sich darauf beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

19.9 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt; unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

19.10 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt. NIC-Solutions IT GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.